Erwägungsgrund 96 32024R1679
Um eine reibungslose und wirksame Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Verpflichtungen zu gewährleisten, unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten durch das mit der Verordnung (EU) 2021/240 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Instrument für technische Unterstützung, indem sie maßgeschneidertes technisches Fachwissen für die Konzeption und Umsetzung von Reformen bereitstellt, einschließlich solcher, die die Entwicklung des Transeuropäischen Verkehrsnetzes fördern.