Erwägungsgrund 29 32024R1679
Das durch das Kernnetz, das erweiterte Kernnetz und das Gesamtnetz gebildete landseitige Infrastrukturnetz sollte die maritime Dimension des Transeuropäischen Verkehrsnetzes einbinden. Zu diesem Zweck sollte in enger Verzahnung mit der makroregionalen Strategie und der Meeresbeckenstrategie ein wirklich nachhaltiger, intelligenter, nahtloser und resilienter Europäischer Seeverkehrsraum geschaffen werden, der die vorherigen „Meeresautobahnen“ umfassen sollte. Er sollte alle Komponenten der Seeverkehrsinfrastruktur des Transeuropäischen Verkehrsnetzes umfassen. Bei der Förderung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse sollte insbesondere der Förderung eines verbesserten Zugangs zu Gebieten in äußerster Randlage und anderen abgelegenen Gebieten, Insel- und Randgebieten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.