Erwägungsgrund 16 32025R1534
Die Kommission sollte unter Einbeziehung des Europäischen Datenschutzbeauftragten ihr Informationsmaterial anpassen, das vor dem Hintergrund von Artikel 51 der Verordnung (EU) 2017/2226 ausgearbeitet wurde, damit die Informationskampagne begleitend zur schrittweisen Inbetriebnahme des EES durchgeführt werden kann.