Erwägungsgrund 26 32025R1534
eu-LISA sollte Berichte über die Statistiken zur Nutzung des EES erstellen, um die Leistung des EES zu bewerten, die Einhaltung des übergeordneten Einführungsplans von eu-LISA und der nationalen Einführungspläne durch die Mitgliedstaaten zu beurteilen, verbesserungswürdige Bereiche zu ermitteln, die Einhaltung der Anforderungen dieser Verordnung in Bezug auf die schrittweise Inbetriebnahme des EES zu überwachen und die Entscheidungsfindung bezüglich der Weiterentwicklung und Optimierung des EES zu unterstützen. Des Weiteren soll eu-LISA gemäß Artikel 63 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2226 Statistiken über die Nutzung des EES während der schrittweisen Inbetriebnahme veröffentlichen. Darüber hinaus sollte eu-LISA die regelmäßige Berichterstattung an den Verwaltungsrat von eu-LISA fortsetzen. Der Verwaltungsrat von eu-LISA sollte die schrittweise Inbetriebnahme überwachen.