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Die Durchsetzung des Beihilferechts ist in hohem Maße von der Mitwirkung der Mitgliedstaaten abhängig. Die Mitgliedstaaten sollten daher alle notwendigen Maßnahmen treffen, um die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen und zu gewährleisten, dass jede Einzelbeihilfe, die auf der Grundlage einer unter eine Gruppenfreistellung fallenden Regelung gewährt wird, alle einschlägigen Voraussetzungen erfüllt.