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Die Transparenz staatlicher Beihilfen ist für die korrekte Anwendung der Vertragsvorschriften unerlässlich und führt zu einer besseren Einhaltung der Vorschriften, einer stärkeren Rechenschaftspflicht, gegenseitigen Überprüfungen und letztlich wirksameren öffentlichen Ausgaben. Im Interesse der Transparenz sollten die Mitgliedstaaten auf regionaler oder nationaler Ebene ausführliche Websites mit Kurzbeschreibungen der nach dieser Verordnung freigestellten Beihilfemaßnahmen einrichten. Alternativ sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Kurzbeschreibung der einzelnen freigestellten Beihilfemaßnahmen in der Beihilfentransparenzdatenbank der Kommission zu veröffentlichen. Im Einklang mit der bei der Veröffentlichung von Informationen üblichen Praxis nach der Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte ein Standardformat verwendet werden. Dieses Format sollte es ermöglichen, die Informationen zu suchen, herunterzuladen und problemlos im Internet zu veröffentlichen. Links zu den Beihilfewebsites aller Mitgliedstaaten sollten auf der Website der Kommission veröffentlicht werden. Die Kurzbeschreibung jeder nach dieser Verordnung freigestellten Beihilfemaßnahme sollte nach Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2586 auf der Website der Kommission veröffentlicht werden.