Erwägungsgrund 25 32026R0808
Es ist wichtig, eine zügige und rechtzeitige Abwicklungsmaßnahme durch den Ausschuss sicher zu stellen, wenn diese Maßnahme mit staatlichen Beihilfen oder einer Unterstützung aus dem Fonds einhergeht. Aus diesem Grund sollte der Ausschuss das betreffende Abwicklungskonzept festlegen können, noch bevor die Kommission die Vereinbarkeit einer solchen Beihilfe oder Unterstützung mit dem Binnenmarkt geprüft hat. Um in einem solchen Fall das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu gewährleisten, sollten bei Abwicklungskonzepten, die mit staatlichen Beihilfen oder einer Unterstützung aus dem Fonds einhergehen, diese Beihilfen bzw. diese Unterstützung letztlich weiterhin von der Kommission genehmigt werden müssen. Damit die Kommission so früh wie möglich beurteilen kann, ob eine Unterstützung aus dem Fonds mit dem Binnenmarkt vereinbar ist, und um einen reibungslosen Informationsfluss zu gewährleisten, sollten der Ausschuss und die Kommission einander unverzüglich alle erforderlichen Informationen über eine mögliche Unterstützung aus dem Fonds weiterleiten. Es sollten spezifische Vorschriften dazu festgelegt werden, welche Informationen der Ausschuss der Kommission wann für ihre Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt übermitteln sollte.