Erwägungsgrund 31 32026R0808
Unter bestimmten Umständen kann der Ausschuss, nachdem der Fonds einen Beitrag von maximal 5 % der gesamten Verbindlichkeiten des Unternehmens, einschließlich Eigenmitteln, geleistet hat, zusätzliche Finanzierungsquellen für seine Abwicklungsmaßnahme nutzen. Es sollte genauer festgelegt werden, unter welchen Umständen weitere Unterstützung aus dem Fonds möglich sein könnte, wenn alle bail-in-fähigen Verbindlichkeiten, die keine erstattungsfähigen Einlagen sind, mit niedrigerem Rang als nicht gedeckte Einlagen von natürlichen Personen und von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen und die nicht auf Ermessensbasis vom Bail-in ausgeschlossen sind, vollständig herabgeschrieben oder umgewandelt sind.