Verordnung (EU) 2026/808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. März 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 806/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 54 32026R0808Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen