Erwägungsgrund 35 32026R0808
Damit der Ausschuss den Haushaltsvorentwurf bei seiner Plenarsitzung einer vorläufigen Bewertung unterziehen kann, bevor der Vorsitzende den endgültigen Entwurf vorlegt, sollte der Zeitraum, innerhalb dessen der Vorsitzende einen ersten Vorschlag für den jährlichen Haushalt des Ausschusses vorlegen kann, verlängert werden.