Erwägungsgrund 38 32026R0808
Nach Abschluss der in der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 vorgesehenen Aufbauphase des Fonds könnten seine verfügbaren Finanzmittel leicht unter seine Zielausstattung sinken, insbesondere weil die gedeckten Einlagen anwachsen. Die im Voraus erhobenen Beiträge, die unter diesen Umständen eingefordert werden dürften, werden daher voraussichtlich gering sein. Es ist daher möglich, dass die Höhe dieser im Voraus erhobenen Beiträge in einigen Jahren nicht mehr in angemessenem Verhältnis zu den Kosten stehen würde, die durch die Erhebung dieser Beiträge verursacht werden. Aus diesem Grund sollte der Ausschuss die Möglichkeit haben, die Erhebung der im Voraus erhobenen Beiträge bis zu drei Jahre lang aufzuschieben, bis der zu erhebende Betrag eine Höhe erreicht, die in angemessenem Verhältnis zu den Kosten des Erhebungsverfahrens steht, vorausgesetzt, dieser Aufschub hat keine wesentlichen Auswirkungen darauf, dass der Ausschuss den Fonds nutzen kann.