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Die Klassenkonferenz (Lehrgangskonferenz) unter Vorsitz des Akademieleiters/der Akademieleiterin setzt die Zeugnisnoten auf Vorschlag der jeweiligen Fachlehrkraft fest.
Die Zeugnisnote fasst die Gesamtleistung des Teilnehmers/der Teilnehmerin in dem betreffenden Fach zusammen. Dabei sind alle besonderen Gesichtspunkte je nach Lage des Falles zu würdigen. Die Zeugnisnote darf nicht allein aus den Ergebnissen von schriftlichen Arbeiten hergeleitet werden; maßgeblichen Einfluss hat auch die Qualität der Mitarbeit des Teilnehmers/der Teilnehmerin im Unterricht. Demzufolge ist die Zeugnisnote das Ergebnis einer wertenden fachlich-pädagogischen Gesamtbeurteilung und kann nicht schematisch errechnet werden. Abschnitt III Staatliche Abschlussprüfung a) Allgemeine Bestimmungen