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Zur Teilnahme an der Abschlussprüfung kann auch zugelassen werden, wer nicht die Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung besucht hat (Externer/Externe), sofern er/sie die Voraussetzungen nach § 5 erfüllt und nach Bildungsgang und Berufsweg erwarten lässt, dass er/ sie den Anforderungen der Akademie entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt hat.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bei der Schulaufsichtsbehörde [2] spätestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn schriftlich oder mittels digitalem Dokument in einer von der Schulaufsichtsbehörde bereitgestellten oder zugelassenen geschützten elektronischen Umgebung zu stellen. Folgende Unterlagen sind beizufügen: Falls die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden können, kann der Nachweis ihres Inhalts auf andere Weise erbracht werden.
ein Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und Berufsweges,
der Nachweis der Voraussetzungen gemäß § 5 in beglaubigter Abschrift,
ein ausführlicher Bericht über Art und Umfang der den Anforderungen der Akademie entsprechenden Vorbereitung auf die Prüfung,
eine Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin, gegebenenfalls mit Nachweisen, ob er/sie sich bereits einer gleichartigen Prüfung unterzogen bzw. sich bereits zu einer derartigen Prüfung bei einer anderen Stelle gemeldet hat.
Externe können die Prüfung nicht eher ablegen, als es bei normalem Akademiebesuch möglich gewesen wäre.
Die Schulaufsichtsbehörde [2] entscheidet über die Zulassung und weist die zugelassenen Externen der Akademie zur Prüfung zu.
Im Übrigen gelten für Externe die Vorschriften des Abschnitts III dieser Verordnung entsprechend, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen sind.