§ 11 APO-ABU
Zweck der Prüfung
In der staatlichen Abschlussprüfung soll das Erreichen des Zieles der Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung und damit der Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben im mittleren Management der Wirtschaft, gegebenenfalls in Verbindung mit dem Erwerb der Fachhochschulreife, nachgewiesen werden.