§ 8 APO-ABU
Zeugnisarten, Zeugnisausstellung
(1)
Zeugnisse während des Besuchs der Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung werden als Nachweis (Zertifikat) über den Erwerb einer Teilqualifikation in einem Fach, das bereits mit dem ersten Ausbildungsjahr der Vollzeitform bzw. mit dem ersten oder zweiten Ausbildungsjahr der Teilzeitform abgeschlossen wird, ausgestellt (Anlage 2). Bei Verlassen der Akademie ohne Abschluss wird ein Abgangszeugnis (Anlage 3) erteilt.
(2)
Die Zeugnisse werden als Einzelzeugnisse ausgestellt. Sie tragen das Datum des Ausgabetages und sind von dem Akademieleiter/der Akademieleiterin und dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin (Lehrgangsleiter/Lehrgangsleiterin) zu unterzeichnen. Abgangszeugnisse sind mit dem Siegel der Akademie zu versehen.