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Jede Prüfungsarbeit wird von der zuständigen Fachlehrkraft des Prüfungslehrgangs und dem/der für das betreffende Prüfungsfach zuständigen Fremdprüfer/ Fremdprüferin (§ 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4) korrigiert und benotet.
Weichen die Noten der beiden Korrektoren/Korrektorinnen voneinander ab, so setzt der Akademieleiter/die Akademieleiterin im Benehmen mit ihnen die Note für die Prüfungsarbeit fest. Er/Sie kann weitere Fachlehrkräfte hinzuziehen.
Die Note und gegebenenfalls eine Begründung werden ,auf der ersten Seite der Prüfungsarbeit eingetragen. Die beiden Korrektoren/Korrektorinnen bestätigen durch Unterschrift die Beurteilung und die Note der Arbeit, im Fall des Absatzes 2 bestätigt der Akademieleiter/die Akademieleiterin zusätzlich die durch ihn/sie festgesetzte Note. c) Mündliche Prüfung