Art. 26 32008D0615
Der empfangende Mitgliedstaat darf die personenbezogenen Daten ausschließlich zu den Zwecken verarbeiten, zu denen sie gemäß diesem Beschluss übermittelt worden sind. Eine Verarbeitung zu anderen Zwecken ist nur nach vorheriger Zustimmung des Datei führenden Mitgliedstaats und nur nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts des empfangenden Mitgliedstaats zulässig. Die Zustimmung darf erteilt werden, soweit das innerstaatliche Recht des Datei führenden Mitgliedstaats diese Verarbeitung zu solchen anderen Zwecken zulässt.
Die Verarbeitung von gemäß den Artikeln 3, 4 und 9 übermittelten Daten durch den abrufenden oder abgleichenden Mitgliedstaat ist ausschließlich erlaubt zur Der Datei führende Mitgliedstaat darf die ihm gemäß den Artikeln 3, 4 und 9 übermittelten Daten ausschließlich verarbeiten, soweit es zur Durchführung des Abgleichs, zur automatisierten Beantwortung der Anfrage oder zur Protokollierung gemäß Artikel 30 erforderlich ist. Nach Beendigung des Datenabgleichs oder nach der automatisierten Beantwortung der Anfrage sind die übermittelten Daten unverzüglich zu löschen, soweit nicht die Weiterverarbeitung zu den in Unterabsatz 1 Buchstaben b und c genannten Zwecken erforderlich ist.
Feststellung, ob die verglichenen DNA-Profile oder daktyloskopischen Daten übereinstimmen;
Vorbereitung und Einreichung eines Amts- oder Rechtshilfeersuchens nach innerstaatlichem Recht im Fall der Übereinstimmung dieser Daten;
Protokollierung gemäß Artikel 30.
Gemäß Artikel 12 übermittelte Daten dürfen von dem Datei führenden Mitgliedstaat ausschließlich verwendet werden, soweit es zur automatisierten Beantwortung der Anfrage oder zur Protokollierung gemäß Artikel 30 erforderlich ist. Nach der automatisierten Beantwortung der Anfrage sind die übermittelten Daten unverzüglich zu löschen, soweit nicht die Weiterverarbeitung zur Protokollierung gemäß Artikel 30 erforderlich ist. Der abrufende Mitgliedstaat darf die im Zuge der Beantwortung erhaltenen Daten ausschließlich für das Verfahren verwenden, für das die Anfrage erfolgt ist.