Erwägungsgrund 10 32017D0684
Zur Sicherstellung der Einhaltung des Unionsrechts und unter gebührender Berücksichtigung der Tatsache, dass der Abschluss oder die Änderung zwischenstaatlicher Abkommen im Gas- und Ölbereich die größten relativen Auswirkungen auf das reibungslose Funktionieren des Energiebinnenmarkts und die Energieversorgungssicherheit der Union haben, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission den Entwurf eines zwischenstaatlichen Abkommens über Gas oder Öl vorab notifizieren, bevor es für die Vertragsparteien rechtsverbindlich wird. Im Geiste der Zusammenarbeit sollte die Kommission den Mitgliedstaat dabei unterstützen, Problempunkte hinsichtlich der Einhaltung des Unionsrechts durch den Entwurf des zwischenstaatlichen Abkommens oder der Änderung zu ermitteln. Der betreffende Mitgliedstaat hätte dann bessere Voraussetzungen, um ein Abkommen zu schließen, das das Unionsrecht einhält.