Beschluss (EU) 2017/684 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich, und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Rechtsverbindlichkeit eines Instruments, oder von Teilen davon, und nicht seine formale Bezeichnung ist ausschlaggebend für seine Einstufung als zwischenstaatliches Abkommen oder — bei fehlender Rechtsverbindlichkeit — als nicht verbindliches Instrument im Sinne dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 15 32017D0684Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen