Erwägungsgrund 20 32017D0684
Falls ein Mitgliedstaat ein zwischenstaatliches Abkommen als vertraulich betrachtet, sollte er der Kommission eine Zusammenfassung dieses Abkommens zur Verfügung stellen, die den Gegenstand, das Ziel, den Anwendungsbereich, die Geltungsdauer und die Parteien des Abkommens sowie Informationen über seine wichtigsten Bestandteile enthält, damit diese Zusammenfassung allen übrigen Mitgliedstaaten zur Kenntnis gebracht werden kann.