Beschluss (EU) 2017/684 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 zur Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen und nicht verbindliche Instrumente zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern im Energiebereich, und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 994/2012/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission sollte bewerten, ob dieser Beschluss für die Sicherstellung der Einhaltung des Unionsrechts durch zwischenstaatliche Abkommen und eines hohen Maßes an Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf zwischenstaatliche Abkommen im Energiebereich ausreicht und wirksam ist.
Erwägungsgrund 26 32017D0684Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen