Erwägungsgrund 5 32014L0091
Bei der Anwendung der in dieser Richtlinie festgelegten Grundsätze für eine solide Vergütungspolitik und -praxis sollten die Mitgliedstaaten den in der Empfehlung 2009/384/EG der Kommission enthaltenen Grundsätzen, der Arbeit des Rates für Finanzstabilität und der Zusage der G20 zur Minderung der Risiken im Finanzdienstleistungssektor Rechnung tragen.