Erwägungsgrund 37 32014L0091
Um eine kohärente Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Art der verwaltungsrechtlichen Sanktionen oder Maßnahmen und der Höhe der Geldbußen verpflichtet sein, sicherzustellen, dass ihre zuständigen Behörden allen maßgeblichen Umständen Rechnung tragen.