Erwägungsgrund 16 32014L0091
Um die betrügerische Übertragung von Geldmitteln zu verhindern, sollte im Zusammenhang mit den Geschäften des OGAW kein Geldkonto ohne Wissen der Verwahrstelle eröffnet werden.
Um die betrügerische Übertragung von Geldmitteln zu verhindern, sollte im Zusammenhang mit den Geschäften des OGAW kein Geldkonto ohne Wissen der Verwahrstelle eröffnet werden.