Erwägungsgrund 23 32014L0091
Bei der Übertragung der Verwahrung an Dritte muss auch sichergestellt sein, dass diese besonderen Anforderungen an eine wirksame aufsichtliche Regulierung und Aufsicht unterliegen. Um ferner sicherzustellen, dass die Finanzinstrumente sich im Besitz des Dritten befinden, dem die Verwahrung übertragen wurde, sollten regelmäßige externe Buchprüfungen durchgeführt werden.