Erwägungsgrund 40 32014L0091
Um potenzielle Verstöße aufdecken zu können, sollten die zuständigen Behörden über die notwendigen Ermittlungsbefugnisse verfügen und wirksame Mechanismen schaffen, die zur Meldung potenzieller oder tatsächlicher Verstöße ermutigen. Informationen über potenzielle und tatsächliche Verstöße sollten auch zur wirksamen Durchführung der Aufgaben der ESMA gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 beitragen. Die Kommunikationskanäle für Berichte über diese potenziellen und tatsächlichen Verstöße sollten daher auch von der ESMA festgelegt werden. Der ESMA übermittelte Informationen über potenzielle und tatsächliche Verstöße sollten nur für die Durchführung der Aufgaben der ESMA gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 verwendet werden.