Erwägungsgrund 12 32019L0771
Diese Richtlinie sollte nur für bewegliche körperliche Gegenstände gelten, die Waren im Sinne dieser Richtlinie darstellen. Den Mitgliedstaaten sollte es daher freistehen, Verträge über den Verkauf unbeweglicher Gegenstände, beispielsweise von Wohngebäuden, und ihrer Hauptkomponenten, die einen wesentlichen Teil dieser unbeweglichen Gegenstände bilden sollen, zu regeln.