Erwägungsgrund 56 32019L0771
Diese Richtlinie sollte keine Bestimmungen darüber enthalten, wo die Pflichten eines Schuldners zu erfüllen sind. In dieser Richtlinie sollte daher weder der Ort der Lieferung festgelegt noch vorgeschrieben werden, wo die Nachbesserung oder Ersatzlieferung stattfinden sollte; diese Fragen sollten dem nationalen Recht überlassen bleiben.