Erwägungsgrund 54 32019L0771
Die Mitgliedstaaten sollten die Bedingungen regeln können, unter denen die Leistung des Schuldners von einer anderen Person erbracht werden kann, beispielsweise die Bedingungen, unter denen die Pflicht des Verkäufers zur Nachbesserung einer Ware vom Verbraucher oder einem Dritten auf Kosten des Verkäufers erfüllt werden kann.