Erwägungsgrund 51 32019L0771
Hat die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung dem Verbraucher keine sachgemäße Abhilfe für die Vertragswidrigkeit gebracht, sollte der Verbraucher Anspruch auf eine Preisminderung oder die Beendigung des Vertrags haben. Dies sollte besonders dann der Fall sein, wenn der Verkäufer die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht vorgenommen hat, wenn aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Verkäufer die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nicht vornehmen wird, oder wenn der Verkäufer die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Waren verweigert hat, weil Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich sind oder ihm unverhältnismäßige Kosten verursachen würden.