Erwägungsgrund 68 32019L0771
Anhang I der Richtlinie 2009/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollte durch Aufnahme eines Verweises auf die vorliegende Richtlinie geändert werden, damit der Schutz der in dieser Richtlinie genannten Kollektivinteressen der Verbraucher gewährleistet wird.