Erwägungsgrund 58 32019L0771
Um in Fällen, in denen der Verbraucher mehrere Waren erwirbt und die Vertragswidrigkeit nur einige der aufgrund des Vertrags gelieferten Waren betrifft, dem Recht des Verbrauchers auf Vertragsbeendigung effektiv Geltung zu verschaffen, sollte dieser das Recht haben, den Vertrag auch in Bezug auf die anderen, zusammen mit den vertragswidrigen Waren erworbenen Waren zu beenden, obwohl diese anderen Waren vertragsgemäß geliefert wurden, sofern vom Verbraucher nicht vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er akzeptiert, lediglich die vertragsgemäßen Waren zu behalten.