Erwägungsgrund 48 32019L0771
Im Hinblick auf die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Waren sollten Verbraucher zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen können. Wird dem Verbraucher die Möglichkeit geboten, eine Nachbesserung zu verlangen, dürfte dies einen nachhaltigen Verbrauch fördern und zur Verlängerung der Haltbarkeit von Produkten beitragen. Die Möglichkeit für den Verbraucher, zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung zu wählen, sollte nur dann beschränkt werden, wenn die gewählte Möglichkeit rechtlich oder tatsächlich unmöglich wäre oder wenn sie dem Verkäufer im Vergleich zu der anderen in Betracht kommenden Option unverhältnismäßige Kosten verursachen würde. So könnte es beispielsweise unverhältnismäßig sein, wegen eines kleinen Kratzers die Ersetzung einer Ware zu verlangen, wenn eine solche Ersatzlieferung erhebliche Kosten verursachen würde und der Kratzer ohne Probleme beseitigt werden könnte.