Erwägungsgrund 57 32019L0771
Stellt der Verkäufer den vertragsgemäßen Zustand der Ware durch eine Ersatzlieferung her, sollte der Verbraucher nicht verpflichtet sein, für die normale Verwendung der Waren zu zahlen, bevor diese ersetzt wurden. Die Verwendung der Waren sollte als normal gelten, wenn sie der Art und dem Zweck der Waren entspricht.