Erwägungsgrund 47 32019L0771
Zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zur Beseitigung eines der größten Hindernisse für die Entwicklung des Binnenmarkts sollten die Abhilfen, die Verbrauchern bei einer Vertragswidrigkeit von Waren zur Verfügung stehen, und die Bedingungen, unter denen sie solche Abhilfen in Anspruch nehmen können, mit dieser Richtlinie vollständig harmonisiert werden. Insbesondere sollte der Verbraucher bei Vertragswidrigkeit Anspruch auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustands der Waren, auf eine anteilige Minderung des Preises oder auf Beendigung des Vertrags haben.