Erwägungsgrund 36 32024L2881
Im Fall von Gebieten mit besonders schwierigen Bedingungen sollte es ausnahmsweise möglich sein, die Frist, innerhalb der die Luftqualitätsgrenzwerte erreicht werden müssen, zu verlängern, wenn in bestimmten Gebieten trotz der Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Verringerung der Verschmutzung akute Probleme hinsichtlich der Einhaltung bestehen. Werden für bestimmte Gebiete Fristverlängerungen gewährt, sollte jeweils ein umfassender, von der Kommission zu beurteilender Luftqualitätsfahrplan erstellt werden. Für einen solchen Fall sollten im Luftqualitätsfahrplan geeignete Maßnahmen festgelegt sein, um den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten. Die Mitgliedstaaten sollten auch nachweisen, dass die Maßnahmen ihrer Luftqualitätsfahrpläne umgesetzt wurden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.