Erwägungsgrund 40 32024L2881
Luftqualitätsfahrpläne sollten bereits vor 2030 erstellt werden, wenn die Gefahr besteht, dass die Mitgliedstaaten die Grenzwerte oder gegebenenfalls die Zielwerte bis zu diesem Zeitpunkt nicht erreichen werden, damit die Schadstoffwerte entsprechend gesenkt werden. Im Luftqualitätsfahrplan sollten Strategien und Maßnahmen festgelegt werden, um diese Grenzwerte und gegebenenfalls Zielwerte bis zur Frist für das Erreichen der Grenzwerte oder Zielwerte zu erfüllen. Im Interesse der Rechtsklarheit und unbeschadet der verwendeten spezifischen Begriffe sollte ein Luftqualitätsfahrplan als eine Art von Luftqualitätsplan im Sinne dieser Richtlinie betrachtet werden.