Erwägungsgrund 39 32024L2881
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bedeutet die Tatsache, dass ein Luftqualitätsplan erstellt wurde, für sich genommen noch nicht, dass ein Mitgliedstaat seinen Pflichten nachgekommen ist, sicherzustellen, dass das Luftverschmutzungsniveau die durch diese Richtlinie festgelegten Luftqualitätsnormen nicht überschreitet.