Erwägungsgrund 45 32024L2881
Der Kommission sollten Informationen über die Konzentrationen und die Ablagerung der regulierten Schadstoffe übermittelt werden, damit sie über eine Grundlage für regelmäßige Berichte verfügt. Die Daten sind der Kommission in standardisierter Form zu übermitteln, um die Verarbeitung und den Vergleich der Informationen über die Luftqualität zu erleichtern.