Erwägungsgrund 38 32024L2881
Luftschadstoffe werden durch viele verschiedene Quellen und Tätigkeiten verursacht. Damit die Kohärenz zwischen verschiedenen Strategien sichergestellt ist, sollten solche Luftqualitätspläne bzw. Luftqualitätsfahrpläne soweit möglich auf die Pläne und Programme gemäß den Richtlinien 2002/49/EG und 2010/75/EU und der Richtlinie (EU) 2016/2284 abgestimmt werden.