Erwägungsgrund 43 32024L2881
Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen Informationen über die Luftqualität sammeln, austauschen und verbreiten, damit der Wissensstand über die Auswirkungen der Luftverschmutzung erweitert und geeignete Strategien entwickelt werden können. Zu den aktuellen Informationen über die Konzentrationen aller regulierten Schadstoffe in der Luft, soweit verfügbar, zu den Informationen über die Auswirkungen auf die Gesundheit sowie zu Luftqualitätsplänen, Luftqualitätsfahrplänen und Plänen für kurzfristige Maßnahmen sollte auch die Öffentlichkeit in kohärenter und leicht verständlicher Form Zugang haben.