Erwägungsgrund 3 31960R0011
in der Erwägung, daß die Verkehrsteilnehmer und Vermittler gehalten sind, die notwendigen Auskünfte zu erteilen, ein Beförderungspapier auszustellen, das deren Überprüfung gestattet, und sich Kontrollen zu unterwerfen, um die Überprüfung der angewandten Beförderungsbedingungen und die Feststellung etwaiger Diskriminierungen zu ermöglichen,