Erwägungsgrund 4 31960R0011
in der Erwägung, daß die Beachtung dieser Vorschriften durch die Verhängung von Sanktionen unter Gewährung des Rechtsweges im Verfahren mit unbeschränkter Ermessensnachprüfung vor dem Gerichtshof, wie in Artikel 172 des Vertrages vorgesehen, gewährleistet werden muß,