Erwägungsgrund 64 32019R0006
Die gesamte Vertriebskette für Tierarzneimittel muss unter Kontrolle gestellt sein, von der Herstellung oder der Einfuhr in die Union bis zur Abgabe an den Endverbraucher. Tierarzneimittel aus Drittländern sollten entweder denselben Anforderungen genügen wie in der Union hergestellte Tierarzneimittel oder Anforderungen, die anerkanntermaßen gleichwertig sind.