Erwägungsgrund 95 32019R0006
Tierärzte, die Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat anbieten, sollten die dort jeweils geltenden nationalen Vorschriften gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates befolgen.