Erwägungsgrund 80 32019R0006
Was die Werbung für Tierarzneimittel betrifft, so hat die Erfahrung der Mitgliedstaaten gezeigt, dass es notwendig ist, auf die Unterscheidung zwischen Futtermitteln und Biozidprodukten einerseits und Tierarzneimitteln andererseits hinzuweisen, da diese Unterscheidung in der Werbung häufig falsch dargestellt wird.