Erwägungsgrund 45 32021R1153
Die positiven Ergebnisse der 2017 im Rahmen des laufenden Programms eingeleiteten ersten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Mischfinanzierungsprojekte bestätigten die Bedeutung und den Mehrwert der Verwendung von Finanzhilfen der Union für Mischfinanzierungen mit Finanzierungsmitteln der Europäischen Investitionsbank oder nationaler Förderbanken oder anderer Entwicklungsfinanzierungs- oder öffentlicher Finanzierungsinstitutionen sowie privater Finanzinstitute und privater Investoren, auch im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften. Mischfinanzierungen sollten dazu beitragen, private Investitionen anzuziehen und die Wirkung des Gesamtfinanzbeitrags des öffentlichen Sektors im Einklang mit den Zielen des Programms „InvestEU“ zu maximieren. Durch die CEF sollten daher auch weiterhin Maßnahmen unterstützt werden, die durch eine Kombination von Finanzhilfen der Union mit anderen Finanzierungsquellen finanziert werden können.