Erwägungsgrund 29 32021R1153
Innovative Infrastrukturtechnologien, die den Übergang zu emissionsarmen Energie- und Mobilitätssystemen ermöglichen und die Versorgungssicherheit bei gleichzeitiger Ausrichtung auf eine größere Unabhängigkeit in der Energieversorgung der Union erhöhen, sind angesichts der Dekarbonisierungsagenda der Union unverzichtbar. So betonte die Kommission in ihrer Mitteilung vom 23. November 2017 mit dem Titel „Stärkung der europäischen Energienetze“ insbesondere, dass angesichts einer bis 2030 zur Hälfte aus erneuerbaren Energiequellen erfolgenden Stromerzeugung die Elektrizität eine zunehmende Rolle dabei spielen wird, die Dekarbonisierung von bisher von fossilen Brennstoffen dominierten Sektoren wie Verkehr, Industrie, Heizung und Kühlung voranzutreiben, und dass dementsprechend der Schwerpunkt der transeuropäischen Energieinfrastrukturpolitik auf Investitionen in Stromverbindungsleitungen, Stromspeicher, intelligente Netze und in die Gasinfrastruktur liegen muss. Im Hinblick auf die Dekarbonisierungsziele der Union, die Binnenmarktintegration und die Versorgungssicherheit sollten Technologien und Projekte, die zum Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft beitragen, gebührend berücksichtigt werden und Priorität haben. Die Kommission wird sich bemühen, die Zahl der im Rahmen der CEF zu fördernden Projekte für grenzüberschreitende intelligente Netze und eine innovative Speicherung sowie den CO2-Transport zu erhöhen.