Erwägungsgrund 43 32021R1153
Maßnahmen, die zu Vorhaben von gemeinsamem Interesse auf dem Gebiet der digitalen Vernetzungsinfrastrukturen beitragen, sollten die für das jeweilige Projekt beste verfügbare und am besten geeignete Technik einsetzen, die optimale Ausgewogenheit zwischen dem neuesten Stand der Technik in Bezug auf Datendurchsatzkapazität, Übertragungssicherheit, Netzstabilität und Kosteneffizienz bietet. Solchen Einsätzen sollte unter Berücksichtigung der in der vorliegenden Verordnung festgelegten Kriterien durch Arbeitsprogramme Priorität eingeräumt werden. Die Errichtung von Netzen mit sehr hoher Kapazität kann auch passive Infrastrukturen umfassen, um den größtmöglichen sozioökonomischen und ökologischen Nutzen zu erreichen. Schließlich sollten bei der Festlegung der Prioritäten für Maßnahmen auch die potenziellen positiven Folgewirkungen auf die Netzanbindung berücksichtigt werden, wenn z. B. ein verwirklichtes Projekt die Rentabilitätsaussichten für einen künftigen Netzausbau verbessern könnte, der zu einer erweiterten Versorgung von Gebieten und Bevölkerungen in Gegenden führt, die bisher nicht angebunden sind.