Erwägungsgrund 69 32021R1153
Um die Kontinuität der Unterstützung in den betreffenden Politikbereichen zu gewährleisten und die Umsetzung ab Beginn der Laufzeit des MFR 2021-2027 zu ermöglichen, sollte diese Verordnung umgehend in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten —